Was Sie über Ihren Digitalen Nachlass wissen sollten

Von Julia Ures, veröffentlicht am 25. November 2019

Herr Warm, weswegen ist es eigentlich so wichtig, den eigenen Digitalen Nachlass zu regeln?

Zu Lebzeiten macht man sich häufig gar keine so großen Gedanken darüber, was aus den Social-Media-, Online-Shopping- oder E-Mail-Accounts, Messenger- und Cloud-Diensten mal wird, wenn man stirbt. Aber es ist ja so: Immer größere Anteile unseres Lebens finden im Internet statt, man hinterlässt mehr Daten und Spuren im Netz als viele immer noch denken! Mancher wähnt sich in Sicherheit, wenn er nicht in sozialen Netzwerken unterwegs ist, aber auch fast alle dieser User hinterlassen Daten - dann eben an anderen Stellen im Netz.

Was bedeutet der Digitale Nachlass eigentlich für die Erben?

Da herrscht viel Unwissenheit. Das für viele Überraschende ist nämlich: Man erbt nicht nur das Eigentum an der Hardware des Verstorbenen, also Computer, Smartphone, Festplatte oder USB-Stick, sondern auch die darauf gespeicherten Daten. Darüber hinaus übernimmt der Erbe auch vertragliche Verpflichtungen des Verstorbenen und diese sind mittlerweile auch zuhauf online vorzufinden. Gerade im Raum des Digitalen ist es für Erben schwer herauszufinden, was alles hinterlassen wurde. In der Regel kennt der Erbe nicht alle Passwörter, Mitgliedschaften und Nutzerkonten oder Online-Verträge, die meisten dokumentieren solche Dinge auch nicht. Besonders schwierig wird es dann, wenn man zwar von den einzelnen Rechtsverhältnissen weiß, aber das Passwort nicht kennt. Viele Unternehmen geben die Passwörter aus Datenschutz- oder anderen Gründen nicht heraus. Dennoch ist der Erbe dann dafür verantwortlich. Grundsätzlich kann man sagen: Der digitale Nachlass ist von der Rechtsprechung dem analogen gleichgestellt.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2018 (BGH, Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17) haben die Eltern einen Anspruch gegen Facebook auf Zugang zu dem Profil ihrer verstorbenen Tochter. Der BGH meint richtungsweisend, „dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.“

Werden Informationen eigentlich irgendwann automatisch gelöscht oder bleibt im Netz, was einmal eingestellt wurde?

Grundsätzlich gilt: Was einmal im Internet veröffentlicht ist, bleibt auch dort zu sehen. Automatische Löschvorgänge sind da eher selten. Es gibt jedoch mehrere Telekommunikationsanbieter, die nach Vorlage von Sterbeurkunden die jeweiligen Daten löschen oder die schon im Vorfeld Einstellungen für den Todesfall bereitstellen. Und es gibt auch extra Anbieter, die sich ausschließlich um den digitalen Nachlass kümmern. Solche Dienste kann man zu Lebzeiten in Anspruch nehmen, um selbst in der Hand zu haben, was nach dem Tod für Erben bzw. die Öffentlichkeit zugänglich ist und was nicht. Wenn wir an die sozialen Netzwerke denken, so hat Facebook zum Beispiel einen Gedenk-Zustand für den Account eines Verstorbenen eingeführt.

Wie kann ich selbst regeln, was aus den Accounts und allen veröffentlichten Informationen etc. wird?

Eine recht einfache Möglichkeit ist es, eine Passwörterliste zusammenzustellen und sie für den Erben mit Anweisungen zu den jeweiligen Konten zu versehen. Dann kann der Erbe im Sinne des Verstorbenen dafür sorgen, dass die Daten entsprechend verwaltet werden.

Welche Chance gibt es, einst Veröffentlichtes nach dem Tod automatisch löschen zu lassen?

Viele Anbieter nehmen mittlerweile eine Löschung nach Vorlage der Sterbeurkunde vor. Wieder andere Anbieter deaktivieren Accounts auch automatisch, wenn sie lange nicht genutzt worden sind. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Und bei allen übrigen Anbietern gestaltet es sich ohne Zugang durch die Erben ohnehin eher schwierig. Teilweise haben Gerichte in Urteilen festgehalten, dass den Erben ein Zugang zu den Accounts gewährt werden muss. Nur das umzusetzen, kann schwierig werden oder lange dauern.

Sollte man den Digitalen Nachlass einmalig und ein für alle Mal regeln oder immer mal überprüfen, ob die Regelung noch passt?

Stand heute ist: Sinnvoll ist es, den Digitalen Nachlass einmal gut zu regeln, aber immer am Ball zu bleiben, welche Neuerungen es gibt, auch in der Rechtsprechung. Denn aus rechtlicher Sicht kann ich nur darauf hinweisen, dass es bisher wenige Urteile gibt, die sich mit dem Thema beschäftigen. Die Urteile halten zwar gut fest, dass es so etwas wie einen Digitalen Nachlass gibt und dass dieser auch nicht allgemein durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht verdrängt wird und beantworten grundlegende Fragen. Sie ersetzen aber keine gesetzliche Regelung zu dem Thema. So zum Beispiel der Leitsatz des BGH-Urteils vom 12.07.2018: „Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.“

Was die Halbwertszeit von Regelungen des Digitalen Nachlasses angeht, ist natürlich klar: Die digitale Welt ist stetig im Wandel. In dieser Hinsicht müssen immer wieder neue Regelungen getroffen werden und man selbst muss das auch im Auge behalten. Für den Fall, dass man sich um den Nachlass kümmert und Passwortlisten u. ä. führt, müssen diese auch immer wieder angepasst und aktualisiert werden. Das wird im Alltag schnell vergessen. Gerade weil hinter digitalen Beziehungen & Co. so viel allgemeine Ungewissheit besteht, sollte man sich zu Lebzeiten ausreichend damit auseinandersetzen. Es sollte immer wieder geschaut werden, was man im Vorfeld selber regeln kann.

Was bringt es mir zu Lebzeiten, den digitalen Nachlass geregelt zu haben?

Ein sicheres Gefühl und: Man verschafft sich ganz nebenbei einen guten Überblick über die Dinge, die man so im Netz anstellt und nutzt – das ist auch zu Lebzeiten sehr sinnvoll. Man hat (zumindest weitestgehend) die Kontrolle darüber, was nach dem Tod noch im Internet bleiben soll und kann und was nicht. Außerdem nimmt die Regelung zu Lebzeiten den Erben eine große Belastung, denn die Regelung des Digitalen Nachlasses kann rechtliche Unsicherheiten vermeiden. Empfehlenswert ist zusammenfassend aus meiner Sicht, zunächst systematisch einen Status zu erstellen, d. h. festzulegen, welche digitalen Hinterlassenschaften überhaupt relevant sind. Dazu zählen natürlich nicht nur die Zugänge auf diversen Online-Plattformen, zum Digitalen Nachlass gehört auch Hardware wie Festplatten, USB Stick usw. Denkbar ist, dass der Betroffene für seine Hinterbliebenen eine Art „Navigationsliste“ hinterlegt, damit diese auch alles finden. Dann sollte eine Prioritätenliste angefertigt werden. Ganz vorne sollten natürlich die vermögensrelevanten Angelegenheiten stehen, wie Banken. Dazu empfiehlt es sich im Vorfeld bereits über Vorsorgevollmachten Regelungen zu treffen.

Unternehmer sollten zudem soweit möglich dafür Sorge tragen, dass Verfügungen über Bankkonten getroffen werden können, damit ein Unternehmen nicht wegen des Todes des Inhabers in Schwierigkeiten gerät. Hierfür empfiehlt es sich in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um solche Regelungen zu treffen.

Dann zum Ende unseres Interviews einmal Hand aufs Herz: Haben Sie selbst Ihren eigenen Digitalen Nachlass geregelt?  

Das muss ich mit einem klaren „Jein“ beantworten. Ich habe zumindest einen passwortgeschützten digitalen Passworttresor eingerichtet. Damit könnten meine Hinterbliebenen zumindest meine „digitalen Hinterlassenschaften“ „abarbeiten“. Hierin habe ich z.B. die Passwörter von den Konten der sozialen Medien, Onlineshops etc. hinterlegt. Das Thema hat die Prioritätsstufe 1 bei mir im Übrigen noch nicht erreicht. Ich habe bislang noch nicht Zeit gehabt, um mir strukturiert abschließend Gedanken hierzu zu machen und mich mit dem Thema zu beschäftigen. Dieser Blogbeitrag könnte hierfür ein Anstoß sein.

Vielen Dank für das Interview!

Avatar of Julia Ures

Julia Ures

ist zuständig für die Betreuung der Print- und Online-Kanäle von ams - Radio und MediaSolutions. Sie kümmert sich um die Pressearbeit für die Lokalradios in Ostwestfalen-Lippe und im Kreis Warendorf, ist ausgebildete Hörfunkredakteurin und Moderatorin.