Vorsicht Abzocke - Wie Sie sich vor Abo-Fallen schützen

In den vergangenen drei Jahren sind rund 3,5 Millionen Verbraucher aus Schweden, Norwegen, Finnland, Österreich, Belgien und den Niederlanden Online-Abofallen zum Opfer gefallen. Im Durschnitt haben sie dabei jeweils 116 Euro ausgegeben. Und natürlich haben die Schnäppchen-Fallen in der Vorweihnachtszeit auch bei uns in Deutschland Hochkonjunktur. „Too-good-to-be-true“- oder auch: „Zu schön, um wahr zu sein“ - so werden Angebote genannt, die auch dazu dienen, Verbraucher in die Abo-Falle zu locken. Denn die Angebote sind günstig und dadurch attraktiv, ziehen aber dann teure und langfristige Verträge nach sich. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat dazu eine Studie durchgeführt, in der es u.a. heißt „Allen Abo-Fallen ist eines gemeinsam, dass Verbraucher dazu verleitet werden, der andauernden Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung zuzustimmen, obwohl sie in vielen Fällen den Inhalt des Vertrags nicht kennen, oder sich überhaupt darüber im Klaren sind, einen Vertrag abgeschlossen zu haben.“
Wie kann ich mich vor Abo-Fallen schützen?
Zunächst hilft es schon, zu wissen, dass es Abo-Fallen gibt und daher beim Kauf im Internet immer vorsichtig zu sein. Laut EVZ kursieren zum Beispiel in sozialen Netzwerken aufwendig gestaltete Werbeanzeigen, die in der Adventszeit auf besonders beliebte Geschenk-Produkte hinweisen wie Hautpflege-, Schönheits- und Modeprodukte. Per Klick landet man auf der Seite des Händlers. Die Preise werden dem Kunden aber erst nach Hinterlegung der eigenen Kontaktdaten angezeigt. Spätestens hier sollten Verbraucher misstrauisch werden. Denn unseriöse Händler behaupten dann, dass durch das Eingeben und Bestätigen der Kundendaten ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde. Dann können Kosten von bis zu 480 Euro im Jahr entstehen.
Schauen Sie sich vor der Bestellung oder der Eingabe von Daten die Webseite des Händlers genau an: Gibt es Kontaktdaten, ein Impressum und auch AGBen?
Was mache ich, wenn ich in eine Falle getappt bin?
Die Studie hat herausgefunden, dass viele Opfer nicht über ihre Rechte und Möglichkeiten Bescheid wissen, wie sie unerwünschte Zahlungen zurückrufen können. Fast ein Fünftel der Betroffenen zahlen die geforderte Summe auch dann, wenn sie nichts bestellt oder angeklickt haben. Gut zu wissen ist, dass grundsätzlich erst einmal der Verkäufer beweisen muss, dass der Nutzer dem Kauf zugestimmt hat. Denn wenn man nichts bestellt hat, muss man auch nichts bezahlen.
Falls aber bereits ein Betrag ohne Zustimmung von einer Kreditkarte abgebucht wurde, kann man dieses im sogenannten Charge-Back-Verfahren über die eigene Bank zurückfordern. Auf keinen Fall sollte man die Sache auf sich beruhen lassen, da ein Abo ja weitere Zahlungen nach sich zieht. Beschwerden, Protest oder Einspruch sollte immer schriftlich mitgeteilt werden. Auf der Webseite des Vereins für Konsumenteninformation können Sie sich über Abo-Fallen informieren. Ebenso beim Europäischen Verbraucherzentrum, das dazu auch ein Erklärvideo veröffentlicht hat: