Urheberrecht im Netz: Das WWW ist kein rechtsfreier Raum

Von Jana Osman, veröffentlicht am 29. Juni 2021

Diese wichtigen Urheberrechte sollten Sie kennen

Beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken sind vor allem die folgenden Rechte des Urhebers zu berücksichtigen:

  • Urheberpersönlichkeitsrechte: Das Werk des Urhebers ist grundsätzlich vor Entstellung (auch bezüglich dessen Aussage) geschützt.
  • Recht auf Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber darf den Rahmen beschränken bzw. vorgeben, in dem andere sein Werk veröffentlichen.
  • Verwertungsrecht: Der Urheber kann festlegen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung seines Werkes zulässig ist.
  • Vervielfältigungsrecht: Der Urheber kann entscheiden, ob und durch wen sein Werk kopiert werden darf.
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung: Der Urheber darf bestimmen, ob und in welcher Weise sein Werk weiterverbreitet werden darf.

Wichtig: Auch Werke im Netz, die nicht explizit mit einem Copyright-Vermerk versehen sind, können urheberrechtlich geschützt sein. Deren Nutzung ohne Einwilligung des Urhebers kann damit dennoch zu einer Abmahnung führen.

Wie können Sie eine Abmahnung bei der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials vermeiden?

Die Nutzung eines fremden Werkes ist nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt - sofern dieser es nicht explizit für die freie Nutzung zur Verfügung gestellt hat. Sie können allerdings für diverse geschützte Werke Creative-Commons-Lizenzen erwerben. Diese gestatten Ihnen, ein Werk zu nutzen. Dabei kann die Nutzungslizenz an vorab definierte Bedingungen geknüpft sein, z. B.:

  • Vorgaben an den Kontext der Nutzung,
  • Umfang zulässiger Bearbeitungen,
  • Umfang der Übertragbarkeit der Lizenz,
  • Nennung des Urhebers.

Urheber können ihre Werke mittlerweile im Internet auf diversen Plattformen zur Verfügung stellen. Nutzer können für deren Verwendung dort - in der Regel gegen Bezahlung - entsprechende Nutzungslizenzen erwerben. Das Internet vereinfacht damit auch den Urhebern die Verwertung ihrer Werke, da z. B. Einzelanfragen für die Nutzung so immer seltener werden.

Besondere Vorsicht gilt auch bei der Nutzung von Bildern

Nur weil Bilder - oder andere Werke - im Netz öffentlich zur Verfügung stehen, ist die Weiterverbreitung nicht gleich erlaubt. Das Urheberrecht schützt auch offen zugängliche Werke vor unzulässiger Verwertung. Es ist zwar kein Problem, Bilder von Webseiten auf dem privaten PC, Smartphone oder Tablet zu speichern - solange diese ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht sind. Die Weiterverbreitung ist jedoch ohne Einwilligung des Urhebers regelmäßig unzulässig.

Nicht privat wäre der Gebrauch zum Beispiel, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Bilder auf Ihrem privaten Blog mit anderen Usern teilen. Ist dieser nicht zugangsbeschränkt, so ist er de facto für jeden öffentlich einsehbar. Es ist dabei unerheblich, wie viele Besucher Ihr Blog am Ende tatsächlich hat. Und auch wenn Sie zum Beispiel Produktbilder von Herstellern auf Verkaufsplattformen nutzen, kann das bereits einen Urheberrechtsverstoß darstellen. Es gilt also: Ohne Nutzungslizenz dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Bilder nicht im Internet weiterverbreiten.

Doch auch Abbildungen von Personen - wie zum Beispiel Profilbilder - dürfen Sie nicht einfach verwenden (zum Beispiel für die Erstellung von Fake-Profilen oder diffamierende Posts). Jede Person hat nämlich grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Der Missbrauch kann nicht nur zu einer Abmahnung führen. Auch zivilrechtliche und gar strafrechtliche Maßnahmen sind im Einzelfall möglich.

Fazit

Auch wenn das Internet eine große Herausforderung für das Urheberrecht darstellt, so ist es doch kein rechtsfreier Raum. Werke und die Rechte deren Urheber sind auch hier geschützt. Als Nutzer ist es daher wichtig, sich stets bei der Nutzung von fremden Werken selbst zu prüfen. Im Zweifel ist der Verzicht auf die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials der sicherste Weg, um eine Abmahnung zu vermeiden. Nähere Infos zum Urheberrecht im Internet finden Sie unter www.urheberrecht.de/internet/.

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Jana Osman

Nach ihrem Studium der Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften hat sich die Autorin beruflich umfassend mit Fragestellungen zu diversen Rechtsbereichen auseinandergesetzt. Ziel war und ist es, die komplexen Sachverhalte auch für juristische Laien leichter verständlich zu machen.