Neue Drohnenverordnung: Wer darf was?

Einer Prognose von PricewaterhouseCoopers LLP zufolge könnte der globale Markt für kommerzielle Drohnen bis 2020 einen Wert von 115 Millionen Euro erreichen. Parallel dazu, entwickelt sich auch die Drohnen-Nachfrage für den privaten Einsatz rasant. So schätzte die Deutsche Flugsicherung in 2015 die Anzahl der Drohnen aus dem Consumer-Bereich noch auf 400.000 in Deutschland. Zwei Jahre später war bereits von einer Million unbemannter Flugobjekte die Rede. Es könnte also voll werden im deutschen Luftraum.
Für mehr Sicherheit und weniger Grauzonen soll die im April 2017 in Kraft getretene Drohnenverordnung sorgen. Ob Hobby-Flieger oder professioneller Drohnenpilot – mit den neuen Regeln sollten sich am besten beide auseinandersetzen, bevor es in die Lüfte geht, findet Bundes-verkehrsminister Alexander Dobrindt.
Was sich verändert hat und worauf Drohnenpiloten, insbesondere bei Filmproduktionen achten müssen, darüber haben wir mit unserem Kollegen Mathis Giebeler von der Bielefelder Filmagentur ams-Videograph gesprochen.
Mathis, du machst eine Ausbildung zum Mediengestalter für Bild- und Ton bei ams-Videograph und hast seit Mitte 2017 auch den für eure Drohne gesetzlich geforderten Drohnenführerschein gemacht. Wofür setzt ihr die Drohne ein?
Mathis Giebeler: Wir nutzen die Drohne für TV- und Filmproduktionen, um beispielsweise Luftaufnahmen von Gebäuden oder Industrieanlagen zu machen oder für Bilder über weitläufiges Gelände. Früher hat man dafür einen Helikopter gemietet und einen Piloten engagiert, heute läuft es mit den Drohnen deutlich einfacher, schneller und kostengünstiger.
Manchmal kann eine Drohne auch einen Kamerakran ersetzen. Zum Beispiel haben wir vor Kurzem Filmaufnahmen von einer Industrieanlage mit einem Roboterarm gemacht und mit der Drohne Schüsse aus Perspektiven eingefangen, die sonst nur schwer zu erreichen sind.
Welche Drohne setzt ams-Videograph für Aufnahmen ein?
Mathis Giebeler: Wir arbeiten mit der Inspire II von DJI, eine Drohne mit integrierter Kamera, die sehr hochauflösende Aufnahmen in 5,2 K und RAW ermöglicht. Das Gerät wiegt mehr als viereinhalb Kilogramm, fliegt 90 km/h und wird von zwei Personen bedient – von einem Drohnenpiloten, der das Gerät per Fernsteuerung manövriert und einem Kameramann, der sich darauf konzentriert, die Kamera zu bedienen und schöne Bilder einzufangen.
Müssen für Flüge mit dieser Kameradrohne Auflagen aus der neuen Drohnenverordnung erfüllt werden? Mathis Giebeler: Ja. Derartige Kameradrohnen sind eine Klasse für sich. Denn die Drohnenverordnung unterscheidet nach drei Kategorien: Drohnen bis zweieinhalb Kilogramm. Das sind meist die Geräte aus dem Consumer-Bereich, die wenigen Auflagen unterliegen. Dann Drohnen bis fünf Kilogramm, darunter fällt zum Beispiel unsere Inspire II und Drohnen ab fünf Kilogramm. Für Geräte der Kategorie zwei und drei ist beispielsweise der Drohnen-Führerschein Pflicht. Richtlinien und Auflagen für den Aufstieg hängen dann aber auch noch von den geplanten Flug-Manövern und vom Flugraum ab. Du hast einen Drohnen-Führerschein gemacht. Wer bietet die Ausbildung überhaupt an und was muss man können, um den Führerschein zu bekommen? Mathis Giebeler: Meine Kollegen und ich, wir sind drei ausgebildete Drohnenpiloten bei ams-Videograph, haben den Drohnen-Führerschein bei U-Rob, einem geprüften Anbieter gemacht. Im Gegensatz zu früher, als die theoretische Unterweisung (allgemeiner Kenntnisnachweis) noch ausreichte, legt man heute nach acht Theoriestunden einen Test ab. Abgefragt werden Kenntnisse über Aerodynamik, Thermik und Rechtliches. Gar nicht so einfach – die Durchfallrate ist recht hoch. Ich erinnere mich, dass vier von zwölf Teilnehmern nicht bestanden haben. Werden für den Flug Sondergenhemigungen fällig, ist zusätzlich eine praktische Ausbildungseinheit mit Flugstunden und Flug- Prüfung zu absolvieren. Dabei geht es vor allem darum, unter Beweis zu stellen, dass man die Drohne beherrscht: Man zeigt einige Flugmanöver – lässt die Drohne bis zur maximalen Sichtweite fliegen oder im 90-Grad-Winkel von sich, dem Piloten, weg und auch auf der Stelle schweben. Alles ohne GPS-Unterstützung, wodurch die Steuerung vereinfacht würde. In der Realität kann die Ortungsfunktion aber auch durchaus mal ausfallen. Dann muss man auch ohne klar kommen können. Der Führerschein ist für fünf Jahre gültig.

Okay, dann kann man fliegen. Aber du sagtest auch, dass die Regelungen vom Aufstiegsgebiet und den geplanten Flugmanövern abhängen. Wo erkundigt man sich darüber? Und wer genehmigt oder verbietet den Aufstieg? Mathies Giebeler: Je nach Bundesland ist eine andere Behörde zuständig. In NRW wenden wir uns an die Landes-Luftfahrbehörde NRW mit Sitz in Münster oder Düsseldorf. Die Behörden haben eine Checkliste veröffentlicht, die Aufschluss über benötigte Genehmigungen gibt. Das ist praktisch. Anhand des Fragenkatalogs weiß ich dann schon mal, ob wir für den geplanten Flug beispielsweise eine Ausnahme- oder Sondergenehmigung brauchen und wende mich dann mit den wichtigsten Angaben über Flughöhe, Flugzeit usw. an die Landes-Luftfahrbehörde NRW. Nach deren Prüfung bekommen wir dann per Mail im besten Fall eine Bestätigung mit Aufstiegserlaubnis und Info darüber, ob evtl. Gebühren anfallen, wenn zum Beispiel in der Flugzeit das Gelände gesichert oder abgesperrt werden muss. Hört sich nach zusätzlichem Aufwand an. Schränken die Neuerungen in der Drohnenverordnung beim Filmen ein, im Hinblick auf Spontaneität oder Kreativität? Mathis Giebeler: Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem ich mich eingeschränkt gefühlt habe. Im Gegenteil. Ich finde es gut, dass es diese Regeln und weniger Grauzonen gibt. Einige Regeln gab es ja bereits bevor die Verordnung im Oktober 2017 in Kraft trat und neue Regelungen entwickeln sich gerade aus der Praxis und vereinfachen sogar einige Fälle, wie zum Beispiel die 1:1 Regelung, die es seit einigen Wochen gibt. Man merkt, dass die neue Drohnenverordnung ein Prozess ist und sich mit den unterschiedlichen Einsatzzwecken entwickelt. Danke für das Gespräch!
Foto Drohne: Moritz Ortjohann
