Karriere-Knigge: Schwangerschaft und Wiedereinstieg

Schwangerschaft mitteilen: die Tücke des richtigen Zeitpunkts
Sind Sie schwanger? Dann möchten Sie dies vermutlich gleich der ganzen Welt erzählen, oder? Das ist verständlich und auch absolut in Ordnung, aber trotzdem sollten Sie nicht schon in der sechsten Woche eine Mitteilung ins Intranet setzen. Die Familie dürfen Sie so früh einweihen, wie Sie möchten, in puncto Karriere und Schwangerschaft gibt es aber einige Spielregeln. Zum Beispiel der richtige Zeitpunkt der Verkündung einer Schwangerschaft. Im Marketing arbeiten Sie weder mit giftigen Chemikalien noch mit einer Horde infektanfälliger Kleinkinder – kein Grund zur Eile also, wenn es um die frohe Botschaft im Job geht. Warten Sie die ersten zwölf Wochen Ihrer Schwangerschaft ab, bevor Sie davon erzählen. Denn leider ist genau in dieser Zeit das Fehlgeburtsrisiko noch recht hoch und nicht jede Schwangerschaft stabil. Wenn Sie nicht möchten, dass jeder der Kollegen, von Geschäftsführung bis Poststelle, von möglichen Komplikationen erfährt, halten Sie sich im ersten Trimenon besser etwas zurück.
Schwangerschaft dem Chef mitteilen
Ist diese Hürde genommen, darf die Botschaft gerne öffentlich gemacht werden. Aber Vorsicht, auch hier gilt es laut Karriere-Knigge, ein paar Dinge zu berücksichtigen. Vor allem die Anordnung der Benachrichtigungskette. Sie verstehen sich blendend mit Ihrer Büronachbarin? Wunderbar, aber informieren Sie sie trotzdem nicht als erste. Zumindest nicht, wenn Sie unsicher sind, ob sie Stillschweigen bewahren kann. Der erste Weg führt immer zum direkten Vorgesetzten. Das Prinzip Chef first gilt bei allen wichtigen Mitteilungen, so auch im Falle einer Schwangerschaft. Erfährt dieser es nämlich über Getratsche im Flur, ist er nicht nur vor den Kopf gestoßen, sondern vermutlich auch sehr verärgert. Also tun Sie sich selbst den Gefallen, indem Sie zuerst die Schwangerschaft dem Chef mitteilen und danach der Lieblingskollegin.
Arbeiten unter anderen Umständen
Karriere und Schwangerschaft sind eigentlich keine Kontrahenten. Manchmal fällt es aber trotzdem schwer, den Karriere-Knigge immer und überall zu befolgen – nämlich dann, wenn die eigene Verfassung es einfach nicht zulässt. Gehören Sie zu den Leidgeplagten mit einer besonders ausgeprägten Schwangerschaftsübelkeit, müssen Sie sich damit nicht ins Büro schleppen. Schwangerschaftsbedingt auszufallen ist im Job normal und sollte und muss letztlich auch vom Chef toleriert werden. An anderer Stelle ist es dann wieder hilfreich, wenn Sie nicht bis ins letzte Eckchen auf Ihr Recht pochen. So erlaubt es das Mutterschutzgesetz schwangeren Frauen zwar, Arzttermine während ihrer Arbeitszeit wahrzunehmen. Doch gibt es auch den Zusatz, dass dies nur erfolgen soll, wenn es keine andere zeitliche Möglichkeit dazu gibt. Nutzen Sie diese Pflicht zur Freistellung von der Arbeit, wenn Sie sie wirklich brauchen, aber legen Sie die routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen nach Möglichkeit an den Rand oder ganz außerhalb Ihrer regulären Arbeitszeiten. Signalisieren Sie im Idealfall bereits dann, wenn Sie die Schwangerschaft dem Chef mitteilen, dass Sie trotz guter Hoffnung an einem reibungslosen Arbeitsablauf interessiert sind. Das sorgt für ein harmonisches Miteinander im Job und macht aus Karriere und Schwangerschaft doch noch ein funktionierendes Duo. Manchmal will es mit dem Arbeiten und der Schwangerschaft einfach nicht klappen und der Körper schlägt dauerhaft Alarm. Sind die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausrufen. Ist dieses indiziert, sollten Sie Ihren Chef unbedingt rechtzeitig informieren, damit er Ihre Stelle entsprechend nachbesetzen kann.
Karriereknick Babypause?
Auch wenn Sie fit sind und bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes arbeiten können, muss diese Frage geklärt werden. Geht alles gut und besteht kein Anspruch auf Resturlaub, beginnt der Mutterschutz in Deutschland sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Legen Sie in enger Absprache mit dem Chef fest, wer die Nachfolge während Ihrer Abwesenheit übernimmt und wie die Einarbeitung der Vertretung erfolgen soll. Und das alles möglichst rechtzeitig. Auch Ihr Wiedereinstieg gehört auf die To-do-Liste. Spätestens sieben Wochen vor Beginn einer geplanten Elternzeit muss Ihr Antrag auf die Babypause in der Personalabteilung eingehen. Da der Mutterschutz nach der Geburt acht Wochen beträgt, heißt das konkret: Eine Woche nach der Geburt liegen die Karten auf dem Tisch. Spätestens! Besser ist es allerdings, möglichst früh über die geplante Auszeit zu sprechen. Wenn Sie die Schwangerschaft dem Chef mitteilen, reißen Sie auch das Thema Elternzeit kurz an. Zumindest Ihre grobe Planung sollte dem Vorgesetzten frühzeitig bekannt sein. Denn auch er muss planen und Personal einstellen oder versetzen. Sind Sie noch unsicher, wie lange Sie mit dem Baby zu Hause bleiben möchten, beantragen Sie lieber gleich einen längeren Zeitraum. Denn wenn Sie sich lediglich für ein Jahr Babypause entscheiden, kann der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Verlängerung ablehnen. Möglich ist aber auch eine andere Lösung, die Karriere und Schwangerschaft bzw. Elternzeit gleichermaßen entgegenkommt. Beispielsweise ein Wiedereinstieg in Teilzeit. Während der Elternzeit erlaubt es das Gesetz, bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten. Vielleicht ist genau diese Option die richtige Lösung für Sie und Ihren Chef? Eines gilt im Karriere-Knigge Schwangerschaft immer: Spielen Sie mit offenen Karten und besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten alle wichtigen Eckpunkte. Dann steht einer entspannten Babypause und einem erfolgreichen Wiedereinstieg im Grunde nichts mehr im Wege.
