Gegen Urheberrechtsverstöße im Social Web vorgehen - Drei Beispiele

Von Amélie Förster, veröffentlicht am 21. September 2021

Wann verstoße ich gegen das Urheberrecht?

In unserem Artikel „Urheberrecht im Netz: Das WWW ist kein rechtsfreier Raum“ erklärt die Autorin, welche Urheberechte Sie kennen sollten und wie man einen Verstoß dagegen im Internet vermeiden kann. So legt der Urheber beispielsweise fest, in welchem Rahmen sein Werk veröffentlicht und ob es weiterverbreitet werden darf. Hieran haben wir uns zu halten, egal ob ein Text, ein Bild oder ein Logo für alle frei zugänglich ist. Es ist meist ein leichtes, eine Datei aus sozialen Netzwerken oder von Blogs auf dem eigenen Rechner oder Handy zu speichern – aber erlaubt ist es deshalb noch lange nicht.

Wie gehe ich vor, wenn meine Inhalte weiterverwendet werden?

Zunächst hängt es davon ab, wie schwer der Verstoß ist. Wenn Sie z.B. Profi-Fotograf sind und ein Unternehmen ein Foto von Ihnen ungefragt auf Leinwände druckt und verkauft, dann werden Sie sicher und verständlicherweise rechtliche Schritte einleiten.

Manchmal ist der Verstoß aber auch nicht so schwerwiegend oder man kann davon ausgehen, dass der Verstoß unwissentlich begangen wurde. Dann empfehlen wir, den Verursacher erstmal freundlich, aber bestimmt auf das Urheberrecht und den Verstoß dagegen aufmerksam zu machen. Sie können z.B. eine E-Mail, einen Facebook-Kommentar oder eine Instagram-Nachricht schreiben und in vielen Fällen hat sich die Sache anschließend erledigt. Sollte es aber keine Einsicht geben, bieten die verschiedenen Plattformen Möglichkeiten, Urheberrechtsverstöße zu melden. Wir beschränken uns heute auf drei Plattformen, da uns Urheberrechtsverstöße hier besonders häufig begegnet sind:

Facebook

Was ist zu tun, wenn ein User auch nach einer freundlichen Anfrage nicht reagiert oder sogar noch weiter geht und Inhalte ohne Anfrage des Urhebers weiterverwendet? Dann gibt es bei Facebook folgende Möglichkeiten:

Alle Infos rund ums Thema Urheberrechtsverletzung melden

Am einfachsten geht es aber über das Melde-Formular

Geklaute Inhalte kann man sowohl als Rechteinhaber als auch im Auftrag (zum Beispiel als Agentur) seines Arbeitgebers melden. Alles was man dafür braucht, ist ein Screenshot und, wenn möglich, ein Link. Teilen Sie die unrechtmäßig verwendeten Inhalte über dieses Formular mit, meldet sich Facebook bei Ihnen und kümmert sich – erfahrungsgemäß – binnen 24 Stunden um das Problem. Dies betrifft sowohl Anzeigen als auch klassische Posts.

Instagram

Auch Instagram weist auf der Hilfe-Seite zum Thema Urheberrechtsverletzungen darauf hin, dass man zunächst versuchen sollte, über einen persönlichen Kontakt auf den Urheberrechtsverstoß aufmerksam zu machen. Kommt man nicht weiter, bietet Instagram ebenfalls Hilfestellung an:

Alles zum Thema Urheberrechtsverletzung

Ähnlich wie bei Facebook wird man auch bei Instagram auf das Formular hingewiesen. Auch hier braucht man Links, um den Original-Nachweis zu erbringen sowie Screenshots des geklauten Inhalts.

Handelt es sich um eine Instagram-Werbeanzeige, also zum Beispiel um eine Story-Ad, dann ist es natürlich schwierig diese zu melden. Sinnvoll wäre es dann einen Screencast oder einen Screenshot aufzuzeichnen, um diesen dann über das Formular an Facebook zu übermitteln. Außerdem sollten Sie einen Link bereithalten, über den die Original-Inhalte auf Ihrer Website zu finden sind.

Telegram

Messenger gewinnen immer mehr Nutzer und damit auch immer mehr an Bedeutung im Alltag der User. Viele Messenger nutzen die schlichte 1:1-Kommunikation. Hier ist es nicht nachvollziehbar, ob irgendwo Material oder Inhalte von Ihnen im Umlauf sind. Anders ist es allerdings beim Messengerdienst Telegram.

Hier können Nutzer öffentliche und nicht-öffentliche Gruppen erstellen und Inhalte zu ganz unterschiedlichen Themen und Interessen teilen, ähnlich wie auf den Seiten bei Facebook. Ist die Gruppe öffentlich und wird dort Material von Ihnen in einem unangemessenen Kontext benutzt, haben Sie auch hier die Möglichkeiten aktiv zu werden. Je nachdem, um was für eine Art von Gruppe es sich handelt, ist es natürlich auch hier sinnvoll, die Ersteller der Gruppe bzw. des jeweiligen Kanals ggf. persönlich zu kontaktieren und auf einen Urheberrechtsverstoß hinzuweisen.

Leider macht der russische Messenger inzwischen immer wieder Negativschlagzeilen, weil sich dort auch Radikale zusammenfinden und Hetze betrieben wird. Taucht ein Inhalt von Ihnen in einer solchen Gruppe auf, haben Sie auch hier Handlungsmöglichkeiten. Sie können zum Beispiel eine E-Mail mit dem Hinweis des Urheberrechtsverstoßes an dmca[at]telegram[dot]org senden. Dabei geht es insbesondere um Urheberrechtsverstöße bei Bots, Stickerpaketen und Kanälen.

>>> FAQ

Es gibt natürlich noch viele andere Plattformen und Messenger, wie Twitter, WhatsApp, TikTok und Co., auf denen Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Interessiert Sie ein Beitrag dazu? Oder Sie wünschen sich noch mehr Input zu anderen Plattformen? Lassen Sie uns das gerne wissen und schicken Sie uns eine E-Mail an info[at]marketinginwestfalen[dot]de.

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Amélie Förster

hat bei verschiedenen Online-Medien gearbeitet und ist ausgebildete Online-Redakteurin. Seit Juli 2018 ist sie bei ams – Radio und MediaSolutions als Online-Redakteurin tätig und betreut das Projekt „Marketing in Westfalen“. Sie ist seit 1998 online, interessiert sich für Social Media, Blogs, Streaming und digitale Technologien aller Art.