Fotos aus dem Netz – Tipps zu Bildrechten und Nutzungsbedingungen

Seit Fotos über das Internet problemlos verfügbar sind und Unternehmen immer mehr Bildmaterial für Webpräsenzen benötigen, ist es immer wieder zum eingangs beschriebenen Szenario gekommen. Mittlerweile wissen die meisten Marketingmitarbeiter (und auch Privatpersonen), dass es absolut tabu ist, ein Bild irgendwo aus dem Internet herunterzuladen und zu verwenden. Trotzdem kommt es mit der Begründung „das merkt doch keiner“ oder „ich verändere das Foto ja noch“ immer wieder vor, dass Bilder unerlaubt benutzt werden.
Und das kann dann für ein Unternehmen ganz schön teuer werden. Denn eine Abmahnung ist in vielen Fällen berechtigt und muss gezahlt werden. Was muss ich also berücksichtigen, wenn ich ein Foto aus dem Netz für meine Zwecke benutzen möchte?
Urheberrecht und Nutzungsbedingungen
Zu beachten ist zunächst das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es schützt das Werk, in unserem Fall ein Foto, und besagt u.a., dass die Veröffentlichung nur nach Zustimmung des Urhebers – also des Fotografen – erlaubt ist. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, den Fotografen zu nennen, um ein Bild nutzen zu dürfen. Stattdessen muss man bei ihm die Nutzungsrechte an dem Foto einholen bzw. erwerben, was normalerweise durch Zahlen einer Lizenzgebühr passiert. In diesen Nutzungsrechten sind die Konditionen geregelt, zu denen ein Foto verwendet und veröffentlicht werden darf:
- Muss ich den Fotografen als Urheber nennen?
- Gibt es eine zeitliche Beschränkung der Verwendung?
- Darf das Foto im Nachhinein bearbeitet oder verändert werden?
- Darf ich das Bild online verwenden?
- Kann ich es für Printprodukte einsetzen?
- Darf ich es bei Facebook posten?
Je nach dem, woher Sie ein Foto beziehen, müssen Sie sich über die jeweiligen und teils sehr unterschiedlichen Konditionen informieren:
Fotoplattformen im Internet
Wenn ein Foto über eine Bilderplattform wie fotolia oder pixelio gekauft wird, stehen die Nutzungsbedingungen fest und sind nicht verhandelbar. Allerdings gibt es hier für ein Foto unterschiedliche Lizenzen, je nachdem wofür Sie es verwenden möchten. Lesen Sie sich diese Bedingungen immer ganz genau durch, denn der Teufel steckt häufig im Detail. Die Standardlizenz von fotolia beispielsweise besagt, dass die Nutzung in sämtlichen Medien ohne zeitliche und räumliche Beschränkung enthalten ist, in Print und elektronischen Medien. Erst bei genauerem Hinsehen erfährt man aber, dass die Nutzung in Social Media Plattformen weiteren Bedingungen unterliegt. So verhält es sich auch bei den anderen Foto-Portalen im Netz. Um vollkommen sicher zu sein, prüfen Sie die Modalitäten genau und machen Sie sich sogar von den Nutzungsbedingungen einen Screenshot, damit sie im Zweifelsfall nachweisen können, zu welchen Konditionen Sie ein Foto eingekauft haben.
Creative Commons
Es gibt im Internet Plattformen, die Fotomaterial mit einer sogenannten Creative Commons Lizenz anbieten, gekennzeichnet mit dem Zusatz „CC“. Fälschlicherweise wird oft behauptet, dass CC-Lizenzen immer eine freie Nutzung ohne Auflagen bedeuten. Das stimmt aber nicht. Diese standardisierten Lizenzen erlauben zwar mehr als das Urheberrecht es hergibt, dennoch legen auch sie Einschränkungen fest. So dürfen Werke, die zur Creative Commons-Lizenz den Zusatz „No Commercial“ tragen z.B. nicht auf Webseiten eingebunden werden, mit denen über Werbung oder anderweitig Geld verdient wird. Auch bei CC-Fotos sollten Sie sich daher die Nutzungsbedingungen genau anschauen, insbesondere da die Haftung nicht beim Urheber, sondern beim Nutzer liegt.
Fotograf beauftragen
Wenn Sie ein Foto direkt beim Urheber beziehen oder einen Fotografen beauftragen, muss dieser die Nutzungsrechte an dem Bildmaterial an Sie übertragen. Hier wird dann (möglichst vorher) vereinbart, welche Bedingungen mit der Nutzung zusammenhängen. Am besten halten Sie das schriftlich fest. Wichtig zu wissen ist, dass Sie immer nur die Nutzungsrechte an einem Bild erwerben und niemals das Bild selbst. Denn sonst würden Sie sich ja zum Urheber machen, was rechtlich nicht möglich ist. Unser Tipp: Auch wenn Sie ein Foto verwenden möchten, das Mitarbeiter, Bekannte oder vielleicht der Praktikant gemacht hat: Besprechen Sie im Vorfeld, wofür Sie das Foto nutzen und ob Sie es auch weitere Male einsetzen dürfen.
Foto selber machen
Eine sehr sichere Variante ist es, ein Foto selbst zu schießen, wenn Sie das nötige Equipment, ein passendes Motiv und Grundkenntnisse in Fotografie haben. Vorsichtig sein müssen Sie jedoch immer, wenn Personen abgebildet werden oder sich mit auf dem Foto befinden. Denn jeder hat das sogenannte „Recht am eigenen Bild“, das im Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) geregelt ist. Sind Personen zu sehen und eindeutig zu erkennen, müssen diese ihr Einverständnis geben, bevor ein Bild veröffentlicht werden darf. Darauf sollten Sie unbedingt achten und ggf. die Personen um Erlaubnis fragen. Es gibt wenige Ausnahmen: Beispielsweise bei Personen der Zeitgeschichte, ebenso, wenn Personen lediglich Beiwerk sind (z.B. Person läuft vor dem Brandenburger Tor her, das Tor macht aber 80 % des Bildes aus) oder sich in einem Aufzug befinden, wie z.B. bei einer Demonstration.
Konsequenzen bei Verstoß
Kommt es doch zu einer Abmahnung, sollten Sie diese genau prüfen. Bei Verstoß gegen vereinbarte Bedingungen hat der Urheber Anspruch auf Beseitigung des Fotos, auf Unterlassung und auch auf Schadenersatz. Entgegen der Annahme vieler, kann eben nicht nur ein Profifotograf sein Bildmaterial abmahnen, sondern jeder Urheber eines Fotos. Zudem haftet im Schadensfall immer derjenige, der das Foto veröffentlicht hat. Daher sollten Sie im Zweifel z.B. auch belegen können, dass ein Fotograf das Einverständnis der abgebildeten Personen hätte einholen müssen und nicht Sie.
Sorgfalt und gesundes Misstrauen
Gehen Sie mit Fotos also unbedingt sorgfältig um, besonders mit denen aus dem Internet. Beachten Sie, dass ein Fotograf eigentlich immer genannt werden muss, es sei denn er verzichtet auf dieses Recht. Fragen Sie im Zweifelsfall lieber nach. Haben Sie auch immer im Hinterkopf, dass für die Nutzung in Social Media Portalen meist strengere Auflagen gelten als für die Nutzung auf Webseiten. Und seien Sie misstrauisch, wenn ein Foto auf den ersten Blick völlig ohne jede Auflage angeboten wird.
Foto: pexels.com
