Bezahlen im Internet - Teil 3: Überweisungsdienste

Von Melanie Schwarz, veröffentlicht am 09. November 2015

Basis Online Banking

Überweisungsdienste funktionieren etwas anders als Abbuchungsdienste wie PayPal und Co.: Hier ist keine Registrierung notwendig. Aus einfachem Grund: Das System der Überweisungsdienste basiert auf dem Online-Banking. Wer also einen so genannten Direktüberweisungsdienst nutzen möchte, muss eine Voraussetzung erfüllen: Er muss Online-Banking-Kunde sein. Das ist die Grundlage für diese Art der Bezahlung im Internet.

SOFORT Überweisung

Dieser TÜV-geprüfte Bezahldienst funktioniert europaweit in 13 Ländern. Er ist mittlerweile in etwa 11000 Shops verfügbar. Sein wohl prominentester Kunde ist die Deutsche Bahn, die den Dienst seit 2013 nutzt.

Überweisen mit SOFORT Überweisung

Der Kunde füllt auf der Seite des Web-Shops ein Überweisungsformular aus, das sich in einem separaten Fnsr öffnet. Ein Kundenkonto ist nicht notwendig, denn der Kunde verifiziert sich durch die Angaben seiner Kontonummer, Bankleitzahl und seines Namens. Das Formular wird dann abgeschickt, wenn der Kunde eine gültige PIN und TAN eingegeben hat. Die Transaktion wird im Anschluss von dem jeweiligen Anbieter zur Bank weitergeleitet.

Vorkasse-System

Da es sich nicht um ein Lastschriftverfahren handelt und Rücküberweisungen in der Regel deshalb gar nicht zustande kommen, ist diese Bezahlmethode bei Händlern beliebt. Ein Proargument ist die Tatsache, dass der Geldeingang sofort nach Überweisung zwar nicht auf dem Konto des Händlers eingeht, die Transaktion dort aber bereits sichtbar wird. Es handelt sich hier also um eine Art "Vorkasse-System", das es dem Händler möglich macht, die Ware direkt nach dem Überweisungsvorgang zu versenden. Wichtig zu wissen: Das Unternehmen bietet einen Käuferschutz. Der Kunde hat hier die Möglichkeit (sofern der Online-Shop dies zulässt) beim Bestellvorgang den Käuferschutz zu aktivieren. Er funktioniert folgendermaßen: Der Kunde bestellt und tätigt die Transaktion. Der Vorgang wird sofort auf dem Konto des Händlers sichtbar, das Geld wird aber 14 Tage zurückgehalten. Wird die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Transaktionsvorgang versendet, tritt der Käuferschutz in Kraft und der Kunde erhält nach weiterer 5-tägiger Frist sein Geld zurück. Für einen seriösen Shop sollte die Bereitstellung des Käuferschutzes kein Problem sein - schließlich gilt diese Maßnahme durchaus als vertrauensstärkend beim Kunden. Allerdings: Hier ist nach Angaben der SOFORT GmbH ein Konto bei der Deutschen Handelsbank notwendig. Die Einbindung in den Online Shop gelingt in der Regel - wie bei allen größeren Anbietern - leicht. Die Gebühren für Händler setzen sich aus einer Transaktionsgebühr pro erfolgter Transaktion, einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Grundgebühr zusammen. Der Dienst ist TÜV-geprüft und gilt daher als sicher. Aber Vorsicht: Als alleinige kostenfreie Zahlungsmethode darf die Sofortüberweisung nicht angeboten werden. Das ist ein richterlicher Beschluss (Az.: 2-06 O 458/14), denn diese Art der Bezahlung gelte nicht als "gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit". Aus Sicht des Gerichts sind lediglich EC-Karte, Lastschriftverfahren oder Überweisung" zumutbar. Die Begründung: Der Betreiber des Dienstes erhält einen umfassenden Einblick in sensible Kontodaten des Käufers, da neben den allgemeinen Kontodaten auch PIN und TAN eingegeben werden müssen. Eine konkrete Benennung der Missbrauchsmöglichkeiten lieferten die Richter allerdings nicht.

giropay

Seit 2006 ist giropay auf dem Markt. Es ist ein gemeinsames Produkt von Teilen der Deutschen Kreditwirtschaft. Der Vertrieb gegenüber den Online Shop-Betreibern erfolgt normalerweise über so genannte Acquirer, also Lizenznehmer. Diese bieten dem Händler einen Akzeptanzvertrag (ähnlich wie bei einer Kreditkarte). Lösungen für die technische Einbindung stellen ebenfalls der Acquirer bzw. bestimmte Payment Service Provider (PSP). Allerdings ist es Händlern mittlerweile auch möglich, direkt auf der Homepage des Anbieters einen Vertrag mit dem Acquirer Giro Solutions abzuschließen. In diesem Fall erhalten die Web-Shop-Betreiber einen Akzeptanzvertrag mit individuellem Angebot und verschiedene Plug-ins zum Download.

Wie funktioniert der Überweisungsvorgang?

Auch bei giropay tätigt der Kunde die Überweisung wie beim Online Banking sozusagen vom eigenen Konto aus. Im Gegensatz zu SOFORT Überweisung funktioniert giropay aber bankenabhängig. Das bedeutet, die Bank, bei der der Kunde sein Online-Konto hat, muss an giropay teilnehmen. Die Überweisung gelingt, indem giropay, den Kunden per direkter sicherer Verbindung zu seinem Finanzinstitut leitet. Dort loggt sich der Kunde mit seinen Bankdaten ein und tätigt die Überweisung. Daraufhin wird der Kunde wieder zurück zum Online Shop geleitet. Im Unterschied zu SOFORT Überweisung werden hier sensible Daten wie TAN und PIN lediglich zwischen dem Käufer und seiner Bank des Vertrauens ausgetauscht - ganz so wie beim normalen Online Banking eben auch. Wie in Teil 2 beschrieben, arbeitet auch PAYPal mit giropay zusammen: es ist also problemlos möglich, sein PayPal-Konto via giropay aufzuladen. Für Händler bietet giropay schlagkräftige Vorteile: Wie bei SOFORT Überweisung auch, sieht der Web Shop Betreiber den Transaktionsvorgang sozusagen in Echtzeit auf seinem Konto. Eine hohe Zahlungssicherheit ist hier also gewährleistet. Zudem ist auch hier eine zügige Warenversendung möglich. Angaben zu Händlergebühren sind schwierig, da giropay individuelle Verträge aushandelt. Auf der Unternehmens-Homepage selbst gibt der Acquirer im Direktvertrieb derzeit Gebühren von maximal 0,95 Prozent vom Umsatz bzw. mindestens 33 Cent pro erfolgter Transaktion an, plus eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie eine monatliche PSP-Gebühr.

Keine klare Empfehlung

Eine klare Empfehlung gibt es auch in diesem Blogpost von mir nicht. Gefühlt mag giropay hier vielleicht "vorne liegen" - aufgrund der Tatsache, dass der Kunde seine Daten lediglich auf der Seite seiner Bank eingeben muss. Datenschützer bemängeln hier die Vorgehensweise von SOFORT Überweisung, deren Überweisungsformular sich auf der eigenen Unternehmensseite befindet. Ob dies hinsichtlich etwaiger Sicherheitsbedenken tatsächlich ins Gewicht fällt, ist fraglich - folgender Spiegel-Artikel hat mich hier etwas zum Nachdenken gebracht. Auf Händler-Seite zumindest stehen sich beide Anbieter in kaum etwas nach. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Über Ihre Kommentare freue ich mich!
Avatar of Melanie Schwarz

Melanie Schwarz

ist gelernte Kommunikationswirtin und arbeitete in Köln und Düsseldorf als Mediaplanerin in Mediagenturen. Es folgten leitende Funktionen im Bereich Mediaberatung u. a. in Wiesbaden bei Carat (Dentsu Aegis) als Unit Director. In OWL kamen Aufgaben als Key Account Managerin bei Bertelsmann, Anzeigenleiterin beim Delius Klasing Verlag und Verkaufs- und Projektleiterin im Medienunternehmen ams - Radio und MediaSolutions dazu.